Oberflächenschutz

Zum Schutz des Betons vor Eindringen von Wasser sowie Schadstoffen wie Kohlendioxid und Chlorid muss nach der Richtlinie SIB des DAfStb ein Oberflächenschutzsystem (Beschichtung) aufgebracht werden.

Je nach Nutzung der Oberfläche z.B. „nicht begeh- und befahrbar“ bei Stützen- und Wandsockeln oder „begeh- und befahrbar“ bei Böden in Park- und Tiefgaragen gibt es unterschiedliche Oberflächenschutzsysteme (OS2, 4, 5 bzw. OS8, 10 und 11) die zum Einsatz kommen.

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