Baubegleitende Untersuchungen

Nach Einführung der Teile 1. „Anwendungsbereich und Planung …“ und 2. „Merkmale von Produkten …“ der neuen Technischen Regel Instandhaltung von Betonbauwerken (kurz TR IH in der Fassung Mai 2020) durch das DIBt im Januar 2021 wurden Teile des bisher gültigen Regelwerks Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (kurz: RiLi SIB von 2001) des DAfStb abgelöst.

Die TR IH setzt voraus, dass jede Instandhaltungsmaßnahme durch einen sachkundigen Planer (kurz: SKP) geplant wird und die Ausführung von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen nach einem Instandhaltungsplan durch einen SKP begleitet wird.

Uneingeschränkt behält Teil 3 „Anforderungen an die Betriebe und Überwachung der Ausführung“ der RiLi SIB seine Gültigkeit. Ergänzend zu den Untersuchungen aus Teil 3. der RiLi SIB führt die TR IH die Prüfung der Altbetonklasse A1-A5 und der Rautiefenklasse RT0,3 bis RT3,0 ein. Die Inhalte des Teils 4. „Prüfverfahren“ der RiLi SIB wurden in den Teil 2. der TR IH integriert.

Die Art und der Umfang der Überwachung während der Ausführung durch das ausführende Unternehmen bleibt unverändert und ist gemäß Teil 3. der RiLi SIB durchzuführen. Die baubegleitenden Untersuchungen müssen fortlaufend durchgeführt werden und die Aufzeichnungen müssen auf der Baustelle verfügbar sein. Sie sind ebenso wie die Lieferscheine dem mit der Überwachung Beauftragten auf Verlangen vorzulegen und nach Abschluss der Arbeiten entsprechend der Gewährleistungszeit, mindestens jedoch 5 Jahre, vom Unternehmen aufzubewahren. Ist die Standsicherheit betroffen, sind darüber hinaus die Aufzeichnungen dem Beauftragten der Überwachungsstelle vorzulegen und nach Beendigung der Arbeiten die Ergebnisse wichtiger Prüfungen im Rahmen der Überwachung durch das ausführende Unternehmen der Überwachungsstelle zu übergeben.

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